Wichtige Info!
Wichtiger Hinweis!
Buchung ist verbindlich!
Grundsätzlich ist der Energieausgleich im
Voraus zu erbringen!
Sobald ein Einweihungs-/Aktivierungstermin vereinbart ist, du den
Energieausgleich überwiesen hast und deine Einweihungsunterlagen
erhalten hast, als PDF per Mail oder per Post, gilt die Vereinbarung
als verbindlich. Wenn du im Nachhinein auf die Einweihung/Aktivierung
verzichten willst, wird der geleistete Energieausgleich nicht mehr
zurück erstattet. Ebenso, wenn du den vereinbarten Einweihungs-/
Aktivierungstermin versäumst oder meinst dabei "nichts gespürt,
gesehen" zu haben, so hat die Einweihung/Aktivierung doch
stattgefunden, meine Leistungen wurden erbracht und die
Vereinbarung gilt als erfüllt.
Bei Ferneinweihungen/-Aktivierungen besteht kein Rechtsanspruch!
Solina Grill-Mitterhofer
Siehe dazu auch Heilmittelwerbegesetz!
powered by Beepworld