Wichtige Info!

 

   

 Wichtiger Hinweis!

Buchung ist verbindlich!

Grundsätzlich ist der Energieausgleich im

Voraus zu erbringen!

 

 

 Sobald ein Einweihungs-/Aktivierungstermin vereinbart ist, du den

Energieausgleich überwiesen hast und deine Einweihungsunterlagen

erhalten hast, als PDF per Mail oder per Post, gilt die Vereinbarung

als verbindlich. Wenn du im Nachhinein auf die Einweihung/Aktivierung

verzichten willst, wird der geleistete Energieausgleich nicht mehr

zurück erstattet. Ebenso, wenn du den vereinbarten Einweihungs-/

Aktivierungstermin versäumst oder meinst dabei "nichts gespürt,

gesehen" zu haben, so hat die Einweihung/Aktivierung doch

stattgefunden, meine Leistungen wurden erbracht und die

Vereinbarung gilt als erfüllt.

Bei Ferneinweihungen/-Aktivierungen besteht kein Rechtsanspruch!

 

 

Solina Grill-Mitterhofer

Siehe dazu auch Heilmittelwerbegesetz!

 

 

 

 

 

 

 

 

    

 

 


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