Wichtige Info!

 

   

 Wichtiger Hinweis!

Buchung ist verbindlich!

Grundsätzlich ist der Energieausgleich im

Voraus zu erbringen!

 

Sobald ein Einweihungs-/Aktivierungstermin vereinbart ist, du den Energieausgleich überwiesen hast und deine Einweihungsunterlagen erhalten hast, als PDF per Mail oder per Post, gilt die Vereinbarung als verbindlich!

Wenn du im Nachhinein auf die Einweihung/Aktivierung verzichten willst, wird der geleistete Energieausgleich nicht mehr zurück erstattet. Ebenso, wenn du den vereinbarten Einweihungs-/Aktivierungstermin versäumst oder meinst dabei "nichts gespürt, gesehen" zu haben, so hat die Einweihung/Aktivierung doch stattgefunden, meine Leistungen wurden erbracht und die Vereinbarung gilt als erfüllt.

Bei Ferneinweihungen/-Aktivierungen besteht kein Rechtsanspruch!

 

 

 

  

 

  

 


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